Wer kann mitmachen?
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb "Ehrenamtspreis" der Initiative "Stark. füreinander" sind alle ehrenamtlich tätigen Kolleginnen, Kollegen und "Ruheständler" der Sparkasse Hannover und der zwei Tochtergesellschaften:
- - FacilityServices Hannover GmbH,
- - S-FinanzServices Hannover GmbH.
Voraussetzung:
Sie engagieren sich in einer gemeinnützig anerkannten Einrichtung in der Region Hannover.
Die ausführlichen Teilnahmebedingungen finden Sie hier:
Teilnahmebedingungen
§ 1 Zur Initiative „Stark. füreinander“ und zur Veranstalterin
§ 2 Registrierung für alle Nutzerinnen und Nutzer
§ 3 Einreichungen zum Wettbewerb
§ 4 Vergabe des Ehrenamtspreises
§ 5 Abstimmungsverfahren für den „Preis der Kolleginnen und Kollegen“
§ 6 Zu den eingereichten Inhalten der Engagements
§ 7 Zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss
§ 8 Verweise und Links
§ 9 Urheberrechte
§ 10 Abschließende Bestimmungen
§ 11 Salvatorische Klausel
§ 1 Zur Initiative „Stark. füreinander“ und zur Veranstalterin
(1) Die Initiative „Stark. füreinander“ ist ein Projekt der Sparkasse Hannover, um das ehrenamtliche Engagement von Kolleginnen und Kollegen der Sparkasse Hannover zu fördern, anzuerkennen und zu unterstützen. Ein besonderer Baustein dieser Initiative ist der "Ehrenamtspreis", der seit 2014 einmal jährlich vergeben wird. Die Website www.gut-fuereinander.de ist als Plattform für die Umsetzung des Ehrenamtspreises geschaffen worden.
(2) Hier können ehrenamtlich tätige Kolleginnen, Kollegen und "Ruheständler" der Sparkasse Hannover und der zwei Tochtergesellschaften FacilityServices Hannover GmbH und S- FinanzServices Hannover GmbH für die gemeinnützig anerkannte Einrichtung in der Region Hannover, in der sie sich engagieren, einen Förderbetrag einwerben. Nachfolgend wird der berechtigte Personenkreis als Kolleginnen, Kollegen und "Ruheständler" der Sparkasse Hannover bezeichnet.
(3) Alle Kolleginnen, Kollegen und „Ruheständler“ der Sparkasse Hannover können sich auf dieser Website über den Ehrenamtspreis informieren, die eingereichten Engagements einsehen und in einem begrenzten Zeitraum am Abstimmungsverfahren für den „Preis der Kolleginnen und Kollegen“ teilnehmen.
(4) Veranstalterin der Initiative, dieses Wettbewerbs und Betreiberin der Website www.gut-fuereinander.de ist die Sparkasse Hannover, Raschplatz 4, 30161 Hannover
§ 2 Registrierung für alle Nutzerinnen und Nutzer
(1) Um die Inhalte im geschlossenen Bereich des Portals www.gut-fuereinander.de lesen, am Wettbewerb teilnehmen oder abstimmen zu können, ist es erforderlich, sich auf der Registrierungsseite des Portals zu registrieren. Hierfür benötigt www.gut-fuereinander.de die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse und eines gültigen Passwortes. Dieses haben die Nutzerinnen und Nutzer von www.gut-fuereinander.de erhalten.
(2) Die Nutzerin / der Nutzer verpflichtet sich, Sorge zu tragen, dass keine unbefugte dritte Person Kenntnis von seinem Passwort erhält. Ist dies dennoch erfolgt bzw. liegen entsprechende Anhaltspunkte hierfür vor, so ist dies www.gut-fuereinander.de unverzüglich mitzuteilen. Kommt die Nutzerin / der Nutzer dieser Verpflichtung nicht nach, ist sie / er für alle Handlungen verantwortlich, die sich aus einer möglichen missbräuchlichen Nutzung der Daten durch unbefugte Dritte ergeben.
(3) Mit der Nutzung der Website erklärt sich die Nutzerin / der Nutzer mit der Speicherung der Daten einverstanden, solange es zur Durchführung der Aktion und Abwicklung des Ehrenamtspreises notwendig ist. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung dieser Aktion verwendet und an den technischen Dienstleister DRIVE - Die Medienagentur, Adenauerallee 3, 30175 Hannover weitergeleitet. Die erhobenen Daten werden zwei Monate nach Vergabe der Preise gelöscht. Weitere Informationen stehen in der Datenschutzerklärung.
§ 3 Einreichungen zum Wettbewerb
(1) Um mit einem Engagement an diesem Wettbewerb teilzunehmen, ist es unbedingt erforderlich, sich über das vorgesehene Registrierungsverfahren auf der Website anzumelden und das Engagement entsprechend der vorgesehenen Modalitäten anzumelden. Die Teilnahme ist kostenfrei und ausschließlich über das Online-Formular auf www.gut-fuereinander.de möglich. Die Teilnahme hat innerhalb der auf der Website genannten Frist zu erfolgen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme, Gewinn und Barauszahlung. Gewinner werden durch die hier auf der Website genannten Methoden ermittelt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Ein Engagement zum Wettbewerb einreichen können alle Kolleginnen, Kollegen und „Ruheständler“ der Sparkasse Hannover, die sich freiwillig ehrenamtlich in einer gemeinnützig anerkannten Einrichtung im Geschäftsgebiet der Sparkasse Hannover (Region Hannover) engagieren. Die Bewerberinnen und Bewerber dürfen für ihr ehrenamtliches Engagement außer einer geringen Aufwandsentschädigung keine weitere Bezahlung erhalten. Alle Gewinnerinnen / Gewinner der vergebenen Preise an die gemeinnützigen Einrichtungen dürfen sich im Folgejahr nicht wieder mit dem gleichen Engagement bewerben. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzerklärung gelesen haben und sie akzeptieren.
(3) Der Förderbetrag kann nur für Einrichtungen eingeworben werden, die den Status der Gemeinnützigkeit zuerkannt bekommen haben. Das heißt, die Einrichtungen dürfen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Sofern die Gemeinnützigkeit nicht per Gesetz gegeben ist (zum Beispiel bei Kirchen), erfolgt der Nachweis der Gemeinnützigkeit der Einrichtung durch den aktuellen Freistellungsbescheid zur Körperschaft- und Gewerbesteuer des Finanzamtes, der nicht älter als fünf Jahre ist.
(4) Die Bewerberin / der Bewerber kann nach erfolgreicher Registrierung auf www.gut-fuereinander.de beliebig viele Engagements anmelden. Für jedes Engagement müssen die genannten Voraussetzungen erfüllt und die Pflichtangaben des Online-Formulars vollständig ausgefüllt sein.
(5) Gemeinschaftsbewerbungen sind ausgeschlossen.
(6) Einsendeschluss für Bewerbungen ist der auf dieser Website genannte Endtermin des Bewerbungszeitraums.
(7) Für die Bewerbung eines Engagements zum Wettbewerb benötigt www.gut-fuereinander.de weitere Daten wie Vor- und Nachnamen der Bewerberin / des Bewerbers, die Nummer der Organisationseinheit bzw. die Adresse und Angaben zum Engagement. Die im Rahmen der Bewerbung angegebenen personenbezogenen Daten werden von www.gut-fuereinander.de vertraulich behandelt. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung dieser Aktion verwendet und an den technischen Dienstleister Drive GmbH & Co. KG, Adenauerallee 3, 30175 Hannover weitergeleitet. Die erhobenen Daten werden zwei Monate nach Vergabe der Preise gelöscht. Weitere Informationen hierzu stehen in der Datenschutzerklärung auf dieser Website. Zur Bewerbung eines Engagements am Wettbewerb ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben und andere Angaben der Wahrheit entsprechen. Sonst kann ein Ausschluss erfolgen.
(8) Wenn nach Abschicken der Bewerbung Umstände eintreten, die dazu führen, dass die Voraussetzungen zur Teilnahme am Wettbewerb nicht mehr erfüllt werden, ist die Bewerberin / der Bewerber verpflichtet, www.gut-fuereinander.de umgehend darüber zu informieren: per Mail an info@gut-fuereinander.de. Diese Bewerbung wird dann gelöscht.
§ 4 Vergabe des Ehrenamtspreises
(1) Der Ehrenamtspreis wird in drei Preistiteln vergeben: „Preis der Jury“, „Preis der Kolleginnen und Kollegen“ und „Preis der Chance“. Alle Preise werden als Spenden an die gemeinnützigen Preisträger-Einrichtungen vergeben.
(2) Beim „Preis der Jury“ entscheidet eine Jury über die Preisvergabe. Die Jury setzt sich zusammen aus Mitgliedern des Förderausschusses der Sparkasse Hannover, einer Vertreterin / einem Vertreter des Personalrates der Sparkasse Hannover sowie einer Vertreterin / einem Vertreter einer gemeinnützigen Einrichtung. Außerdem gehört der Jury jeweils für ein Jahr eine ausgewählte Gewinnerin / ein ausgewählter Gewinner der vergebenen Preise an die gemeinnützigen Einrichtungen des vorangegangenen Ehrenamtspreises an. Die Jury nimmt drei Auszeichnungen in unterschiedlichen Höhen vor: 1. Preis mit 5.000 Euro, 2. Preis mit 3.000 Euro und 3. Preis mit 2.000 Euro.
(3) Beim „Preis der Kolleginnen und Kollegen“ erfolgt die Preisvergabe durch Online-Abstimmung der Kolleginnen, Kollegen und "Ruheständler" der Sparkasse Hannover über die auf der Website www.gut-fuereinander.de angebotenen Bewertungstools. Das Engagement mit den meisten Stimmen gewinnt. Die Preissumme beträgt 2.000 Euro.
(4) Beim „Preis der Chance“ erfolgt die Preisvergabe durch Auslosung unter allen Bewerbungen, die nicht beim "Preis der Jury" oder "Preis der Kolleginnen und Kollegen" ausgezeichnet wurden. Es werden sechs Preise im Wert von jeweils 1.000 Euro vergeben.
(5) Eine Überschneidung / ein Doppelgewinn beim „Preis der Jury“ und „Preis der Kolleginnen und Kollegen“ ist möglich.
(6) Als persönliche Preise werden unter allen Bewerberinnen und Bewerbern fünf Gutscheine im Wert von jeweils bis zu 300 Euro von lokalen Anbietern (wie Event, Einzelhandel, Gastronomie) verlost.
(7) Als persönliche Anerkennung ihres ehrenamtlichen Engagements und der Teilnahme an dem Wettbewerb erhalten alle Gewinnerinnen und Gewinner der vergebenen Preise eine Urkunde zur Erinnerung. Die Gewinnerin / der Gewinner, die / der mit dem 1. Preis beim "Preis der Jury" ausgezeichnet wurde, erhält zudem eine Skulptur. Eine Gewinnerin / ein Gewinner der vergebenen Preise an die gemeinnützigen Einrichtungen wird zudem für ein Jahr als Mitglied des Förderausschusses und der Jury des „Ehrenamtspreises“ des Folgejahres bestimmt.
(8) Alle Gewinnerinnen / Gewinner werden bei einer offiziellen Preisverleihung bekannt gegeben und können auf www.gut-fuereinander.de, im Intranet, auf der Website der Sparkasse Hannover und in Presseveröffentlichungen mit Nennung ihres Namens, des Engagements und ggf. Abbildung dazugehöriger Fotos veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich die Bewerberin / der Bewerber im Falle des Gewinns ausdrücklich einverstanden.
(9) Die Spenden und Auszeichnungen werden in einem besonderen Rahmen direkt übergeben.
§ 5 Abstimmungsverfahren für den „Preis der Kolleginnen und Kollegen“
(1) Die Abstimmungsphase wird auf www.gut-fuereinander.de angezeigt. In diesem Zeitraum dürfen alle registrierten Personen einmal ihre Stimme für ihr favorisiertes Engagement abgeben.
(2) Es ist verboten, Dritte (beispielsweise Freunde oder Verwandte), die nicht zur Nutzung von www.gut-fuereinander.de berechtigt sind, für eigene oder fremde Engagements Stimmen abgeben zu lassen. www.gut-fuereinander.de kann auffälliges Bewertungsverhalten erkennen und bei einem Verstoß den auffälligen Nutzer-Account ohne Vorankündigung sperren oder löschen.
§ 6 Zu den eingereichten Inhalten der Engagements
(1) Für die auf der Seite www.gut-fuereinander.de eingestellten Bilder, Fotos oder Logos und Inhalte der Engagements trägt allein die Bewerberin / der Bewerber die Verantwortung. Die Bewerberin / der Bewerber sichert zu, über die erforderlichen Nutzungsrechte an den auf der Seite www.gut-fuereinander.de eingestellten Bildern, Fotos und Logos zu verfügen und dass damit keine Schutzrechte insbesondere keine Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Die Bewerberin / der Bewerber stellt www.gut-fuereinander.de auf erstes Anfordern frei von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus einer bestehenden oder behaupteten Verletzung von Rechten Dritter und einer Verteidigung gegen solche Ansprüche ergeben. Sollten durch das Hochladen oder die Nutzung eines Bildes, Fotos oder Logos die Rechte Dritter verletzt werden, wird www.gut-fuereinander.de umgehend die betroffenen Bilder, Fotos oder Logos löschen. Allein die Bewerberin / der Bewerber ist für die Rechtmäßigkeit der Nutzung ihrer / seiner veröffentlichten Bilder, Fotos oder Logos verantwortlich.
(2) Mit der Einreichung einer Bewerbung und der Bestätigung dieser Teilnahmebedingungen erklärt sich die Bewerberin / der Bewerber einverstanden mit der unentgeltlichen Veröffentlichung der Bewerbung zur Einsicht und für die Bewertung durch Kolleginnen, Kollegen und „Ruheständler“ sowie zur Weitergabe an die Jury.
§ 7 Zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss
(1) Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. www.gut-fuereinander.de behält sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
(2) www.gut-fuereinander.de übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen www.gut-fuereinander.de, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen durch www.gut-fuereinander.de richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 8 Verweise und Links
www.gut-fuereinander.de übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der zur Verfügung gestellten Informationen auf externen Internetseiten, auf die www.gut-fuereinander.de in ihrem Internetauftritt bzw. die Bewerberinnen und Bewerber in ihren Bewerbungen durch Links verweisen. Die dort präsentierten Inhalte macht sich www.gut-fuereinander.de nicht zu eigen.
§ 9 Urheberrechte
Inhalt und Struktur des Internetauftritts von www.gut-fuereinander.de sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf der vorherigen Zustimmung. Die Nutzerin / der Nutzer darf die Inhalte nur im Rahmen der angebotenen Funktionalitäten zum persönlichen Gebrauch nutzen. Sie / er erwirbt keinerlei Rechte an den Inhalten oder Programmen. Links auf die Internetseiten von www.gut-fuereinander.de sind nur nach vorheriger Zustimmung zulässig. www.gut-fuereinander.de übernimmt keine Verantwortung für Darstellungen, Inhalte, Links oder andere Verbindungen zu dieser Website oder zur Website der Sparkasse Hannover auf Internetseiten Dritter.
§ 10 Abschließende Bestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise rechtlich nicht wirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Dasselbe gilt, soweit die Teilnahmebedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.